LAG Hamm - Urteil vom 21.11.2013
15 Sa 1092/13
Normen:
ZPO § 139 Abs. 2; ZPO § 139 Abs. 2, 3 ; ZPO § 139 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 27.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 301/13

Anspruch auf SondervergütungAnspruch auf WeihnachtsgeldKonkludent vereinbarte ParteienabredeJährliche Zahlungen

LAG Hamm, Urteil vom 21.11.2013 - Aktenzeichen 15 Sa 1092/13

DRsp Nr. 2014/4873

Anspruch auf Sondervergütung Anspruch auf Weihnachtsgeld Konkludent vereinbarte Parteienabrede Jährliche Zahlungen

Aufgrund von jährlichen Zahlungen kann ein Arbeitnehmer annehmen, dass ein Arbeitgeber sich hinsichtlich des Weihnachtsgelds auf Dauer binden will.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 27.06.2013 - 4 Ca 301/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erstinstanzlich tenorierte Betrag in Satz 1 auf 1.246,67 € korrigiert wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 139 Abs. 2; ZPO § 139 Abs. 2, 3 ; ZPO § 139 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Anspruch der Klägerin auf eine Sondervergütung.

Die Klägerin war vom 01.02.2002 bis zum 30.11.2012 als zahnmedizinische Fachangestellte bei den Beklagten beschäftigt, zuletzt in Teilzeit zu einem Entgelt von 880,00 € brutto monatlich. Das Arbeitsverhältnis endete durch Eigenkündigung der Klägerin.

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