SG Mannheim vom 12.07.2010
S 9 SO 590/10
Normen:
SGB XII § 29 Abs. 1;

Anspruch auf Sozialhilfe; Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten; schlüssiges Konzept eines Sozialhilfeträgers

SG Mannheim, vom 12.07.2010 - Aktenzeichen S 9 SO 590/10

DRsp Nr. 2010/22826

Anspruch auf Sozialhilfe; Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten; schlüssiges Konzept eines Sozialhilfeträgers

Das Konzept eines Sozialhilfeträgers zur Ermittlung bzw. Festlegung der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten erweist sich als unschlüssig, wenn es für das gesamte Kreisgebiet, das eine Fläche von 1.062 km² bzw. 54 Gemeinden und Städte mit zusammen rund 533.000 Einwohnern umfasst, lediglich fünf Mietstufen beinhaltet und dabei in den einzelnen Mietstufen auch Gemeinden zusammengefasst worden sind, die keinerlei räumliche Berührungspunkte aufweisen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB XII § 29 Abs. 1;