ArbG Würzburg - Endurteil vom 28.07.2010 (1 Ca 2108/09)
1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 10.11.2009, zugegangen am 19.11.2009, nicht [...]