Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit der Korrektur des Gebührentatbestandes
SG Berlin, vom 01.12.2010 - Aktenzeichen S 180 SF 2119/09 E
DRsp Nr. 2010/22894
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit der Korrektur des Gebührentatbestandes
Nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit soweit der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. An seine Ermessensentscheidung, die eine Ausübung eines Gestaltungsrechts nach § 315 Abs. 2BGB darstellt, ist der Rechtsanwalt grundsätzlich gebunden. Es entspricht jedoch der wohl überwiegenden Ansicht, dass im Falle eines Irrtums des Rechtsanwalts über den einschlägigen gesetzlichen Gebührentatbestand ausnahmsweise eine Korrektur der Ermessensentscheidung möglich ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.