SG Neuruppin vom 13.12.2010
S 25 KR 138/06
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;

Versicherungspflicht des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Einflussnahme durch Kapitaleinsatz

SG Neuruppin, vom 13.12.2010 - Aktenzeichen S 25 KR 138/06

DRsp Nr. 2010/22891

Versicherungspflicht des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Einflussnahme durch Kapitaleinsatz

Sowohl bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH als auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft ist regelmäßig eine abhängige Beschäftigung gegeben, es sei denn, sie sind aufgrund ihres Kapitaleinsatzes in der Lage, ihnen nicht genehme Entscheidungen der Gesellschaft zu verhindern oder ihr tatsächlicher Einfluss auf die Gesellschaft ist größer als der ihnen aufgrund ihres Geschäftsanteils an sich zustehende Einfluss. Dabei ist jedoch die Nichtausübung eines Rechtes unbeachtlich, solange die Rechtsposition nicht wirksam abbedungen ist, die Rechtsmacht also noch besteht, selbst wenn von dieser tatsächlich kein Gebrauch gemacht wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;