Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße vom 10. Juni 2021 wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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