LAG Hamm - Urteil vom 24.08.2022
9 Sa 160/22
Normen:
§ 2 TV Corona-Sonderzahlung VKA/ver.di; FlexAZ § 7 Abs. 2 TV;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 01.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1322/21

Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

LAG Hamm, Urteil vom 24.08.2022 - Aktenzeichen 9 Sa 160/22

DRsp Nr. 2022/16522

Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gem. § 7 Abs. 2 TV FlexAZ haben keinen Anspruch auf eine tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 1. Dezember 2021 - 1 Ca 1322/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 2 TV Corona-Sonderzahlung VKA/ver.di; FlexAZ § 7 Abs. 2 TV;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses über das Bestehen von Ansprüchen der Klägerin auf eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung und Corona-Sonderzahlung.

Die am 28. August 19XX geborene Klägerin wurde bei dem Beklagten auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags zunächst vom 3. März 1997 seit dem 1. April 1997 als Angestellte beschäftigt. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug danach zuletzt 39 Stunden. Am 18. Juni 2018 schlossen die Parteien einen "Vertrag für Altersteilzeitarbeit nach dem TV FlexAZ", nach dessen Inhalt das Arbeitsverhältnis seit dem 1. November 2018 bis zum Ablauf des 31. August 2022 als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortgeführt wird.