LAG Köln - Urteil vom 11.06.2021
10 Sa 748/20
Normen:
GG Art. 3; ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 30.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 339/20

Anspruch auf Übergangversorgungsleistungen für FlugbeschäftigteArbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Dauer der BetriebszugehörigkeitBerücksichtigung von Arbeitsverhältnissen von Nachwuchsflugzeugführern bei Versorgungsleistungen

LAG Köln, Urteil vom 11.06.2021 - Aktenzeichen 10 Sa 748/20

DRsp Nr. 2021/17149

Anspruch auf Übergangversorgungsleistungen für Flugbeschäftigte Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Dauer der Betriebszugehörigkeit Berücksichtigung von Arbeitsverhältnissen von Nachwuchsflugzeugführern bei Versorgungsleistungen

Es verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, vorangegangene Arbeitsverhältnisse von Nachwuchsflugzeugführern bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Feststellung der Höhe der Erbringung von Übergangsversorgungsleistungen nicht zu berücksichtigen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.07.2020 - 14 Ca 339/20 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3; ZPO § 97;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Berechnung des Anspruchs des Klägers auf Übergangsversorgung hinsichtlich der Einbeziehung von Beschäftigungszeiten des Klägers ab dem 01.09.1992 bzw. ab dem 01.07.1994.