LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 09.11.2023
L 2 AS 328/18
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 7a;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 08.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 3366/15

Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung für einen Dreipersonenhaushalt nach Umzug; Heranziehung von Vergleichsmieten

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2023 - Aktenzeichen L 2 AS 328/18

DRsp Nr. 2024/3718

Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung für einen Dreipersonenhaushalt nach Umzug; Heranziehung von Vergleichsmieten

1. Die vom Grundsicherungsträger für das Jahr 2015 ermittelten angemessenen Unterkunftskosten in der Stadt Halle (Saale) beruhen für einen Dreipersonenhaushalt auf einem schlüssigen Konzept. 2. Die für die Stichprobe erhobenen Mietwerte sind nach dem durchgeführten Gewichtungsverfahren zwischen Mietverhältnissen mit institutionellen (Groß-)Vermietern und solchen mit privaten (Klein-)Vermietern entsprechend ihrem tatsächlichen Anteil am Mietmarkt repräsentativ für den Wohnungsmarkt der Stadt Halle (Saale).

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 8. März 2018 aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Beklagte hat den Klägerinnen 50 % der außergerichtlichen Kosten des Vorverfahrens zu erstatten. Weitere außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 7a;

Tatbestand