Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 8. März 2018 aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Beklagte hat den Klägerinnen 50 % der außergerichtlichen Kosten des Vorverfahrens zu erstatten. Weitere außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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