LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.06.2017 L 7 SO 5382/14
Normen:
Eingliederungshilfe-VO § 12 Nr. 1; SGB XII § 53 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 28.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 SO 515/14
Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch in einer Inklusionsschule im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XIIVerbindlichkeit der Ausübung des Wahl- und Bestimmungsrechts der Eltern
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2017 - Aktenzeichen L 7 SO 5382/14
DRsp Nr. 2017/10155
Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch in einer Inklusionsschule im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XIIVerbindlichkeit der Ausübung des Wahl- und Bestimmungsrechts der Eltern
Hat das Schulamt die Bestimmung der Beschulungsform den Eltern als den gesetzlichen Vertretern überlassen, dann ist das diesen vom Schulamt eingeräumte Wahl- und Bestimmungsrecht vom Träger der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe hinsichtlich der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Form der Gewährung von Schülerbeförderungskosten hinzunehmen.
1. Der Anspruch auf Gewährung von Beförderungskosten zum Schulbesuch im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe richtet sich nach § 54 Abs. 1 Nr. 1SGB XII, hier i.V.m. der auf der Grundlage des § 60SGB XII ermächtigungskonform erlassenen Bestimmung des § 12 Nr. 1 EinglHV.
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