Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 17. Oktober 2017 abgeändert. Der Bescheid vom 4. Juli 2016 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 27. Juli 2016 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 7. Oktober 2016 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 14. Dezember 2016 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt 4/5 außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen.
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