LSG Hamburg - Urteil vom 20.02.2019
L 2 U 21/17
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 45 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 102;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 223/15

Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen UnfallversicherungKeine Kausalität eines Treppensturzes für eine Hörminderung, einen Tinnitus und eine psychische Erkrankung

LSG Hamburg, Urteil vom 20.02.2019 - Aktenzeichen L 2 U 21/17

DRsp Nr. 2019/7844

Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung Keine Kausalität eines Treppensturzes für eine Hörminderung, einen Tinnitus und eine psychische Erkrankung

1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 45 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 102;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung weiterer Unfallfolgen, die Zahlung von Verletztengeld und die Gewährung einer Psychotherapie.