Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16.02.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Verletztenrente für einen von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfall.
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