LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.05.2021
12 Sa 6/21
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 10.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 345/20

Anspruch auf Verschaffung tariflicher Freistellung nach MTV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/NordbadenFortbestand des tariflichen Freistellungsanspruchs bei Krankheit im FreistellungstagFreistellung nicht wie Urlaub behandelbar

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2021 - Aktenzeichen 12 Sa 6/21

DRsp Nr. 2021/10986

Anspruch auf Verschaffung tariflicher Freistellung nach MTV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Fortbestand des tariflichen Freistellungsanspruchs bei Krankheit im Freistellungstag Freistellung nicht wie Urlaub behandelbar

1. Der tarifliche Freistellungsanspruch gem. § 7.14 MTV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden ist ein Verschaffungsanspruch. Er wird nicht bereits durch die Freistellungserklärung des Arbeitgebers, sondern erst mit der Realisierung des Freistellungstags erfüllt.2. Daraus folgt: Ist der Arbeitnehmer an einem Freistellungstag arbeitsunfähig, bleibt der tarifliche Freistellungsanspruch bestehen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 10. Dezember 2020 (7 Ca 345/20) abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der Kläger, resultierend aus dem Jahr 2020, einen Anspruch auf 4 bezahlte Freistellungstage gem. § 7.14 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden (MTV) hat.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1;

Tatbestand