LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.11.2019
L 11 KR 3947/18
Normen:
SGB V § 2 Abs. 1 S. 3; SGB V § 12 Abs. 1; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 und Nr. 3; SGB V § 31 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 08.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 796/18

Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Iluvien zur Behandlung eines Makulaödems am rechten Auge bei funktioneller Einäugigkeit in der gesetzlichen KrankenversicherungKein Off-Label-Use und keine Leistungspflicht im Wege der grundrechtsorientierten Auslegung der Leistungsvorschriften bei zusätzlich vorliegendem Glaukom

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.2019 - Aktenzeichen L 11 KR 3947/18

DRsp Nr. 2020/558

Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Iluvien zur Behandlung eines Makulaödems am rechten Auge bei funktioneller Einäugigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung Kein Off-Label-Use und keine Leistungspflicht im Wege der grundrechtsorientierten Auslegung der Leistungsvorschriften bei zusätzlich vorliegendem Glaukom

Die drohende Erblindung durch die Folgen eines postoperativen zystoiden Makulaödems (Irvine-Gass-Syndrom) ist eine einer lebensbedrohlichen Erkrankung wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung. Ein Anspruch auf die Versorgung mit dem Arzneimittel Iluvien besteht weder im Rahmen eines sog Off-Label-Use noch auf der Grundlage von § 2 Abs 1a SGB V, wenn der Versicherte zusätzlich an einem Glaukom (erhöhter Augeninnendruck) leidet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 08.10.2018 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 2 Abs. 1 S. 3; SGB V § 12 Abs. 1; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 und Nr. 3; SGB V § 31 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt eine Versorgung mit Iluvien zur Behandlung eines Makulaödems am rechten Auge bei funktioneller Einäugigkeit.