BSG - Urteil vom 23.04.2009
B 9 VJ 1/08 R
Normen:
AMG 1976 § 40; IfSG § 60;
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 24.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 VJ 37/06
SG Schleswig, vom 07.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 VJ 26/04

Anspruch auf Versorgung wegen eines Impfschadens; Erweckung des Anscheins einer öffentlich empfohlenen Impfung

BSG, Urteil vom 23.04.2009 - Aktenzeichen B 9 VJ 1/08 R

DRsp Nr. 2009/20284

Anspruch auf Versorgung wegen eines Impfschadens; Erweckung des Anscheins einer öffentlich empfohlenen Impfung

1. Der Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung kann auch durch eine Elterninformation erzeugt werden, die im Rahmen einer Impfstudie von einem Pharmaunternehmen als Sponsor herausgegeben und verbreitet worden ist. 2. Zu den Pflichten der bei der Prüfung einer Impfstudie eingeschalteten Ethikkommission gehört es auch, die Elterninformation des Sponsors daraufhin zu untersuchen, ob bei den teilnehmenden Personen der falsche Eindruck erweckt wird, sie entsprächen damit einer öffentlichen Impfempfehlung. 3. Im Hinblick auf die Besonderheiten von Impfstudien haben die für das Impfwesen zuständigen Landesministerien dafür Sorge zu tragen, dass die dabei zur Verbreitung vorgesehenen Elterninformationen durch eine geeignete staatliche Stelle vorab auf einen irreführenden Inhalt hin überprüft werden.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 24. April 2007 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

AMG 1976 § 40; IfSG § 60;

Gründe:

I

Streitig ist die Gewährung von Impfschadensversorgung nach Impfungen im Rahmen einer Impfstudie.