Anspruch auf Versorgungsleistungen wegen eines erlittenen Impfschadens
LSG Saarland, Urteil vom 27.05.2008 - Aktenzeichen L 5 VJ 10/04
DRsp Nr. 2008/20576
Anspruch auf Versorgungsleistungen wegen eines erlittenen Impfschadens
Bei der Beurteilung eines möglichen Impfschadens durch im Jahre 1996 verabreichte Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis (azellulärer Impfstoff) sowie gegen Haemophilus influenzae b und gegen Poliomyelitis (Schluckimpfstoff) ist auf Ziff. 57 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht 1996/2004 zurückzugreifen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]