LAG München - Urteil vom 16.12.2010
4 Sa 651/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 04.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 39 Ca 15287/09

Anspruch auf Vertragsänderung zur Einräumung eines beamtenähnlichen Versorgungsrechts aufgrund betrieblicher Übung und Gesamtzusage

LAG München, Urteil vom 16.12.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 651/10

DRsp Nr. 2011/5616

Anspruch auf Vertragsänderung zur Einräumung eines beamtenähnlichen Versorgungsrechts aufgrund betrieblicher Übung und Gesamtzusage

1. Hat die Arbeitgeberin mit zahlreichen und inhaltlich übereinstimmenden Verlautbarungen über viele Jahre hinweg nicht nur objektiv und faktisch ein bestimmtes gleichförmiges Verhalten hinsichtlich ihres standardisierten Vorgehens bei der "Verleihung" eines beamtenähnlichen Versorgungsrechtes im Sinne einer betrieblichen Übung gezeigt sondern dies über Jahrzehnte und inhaltlich im Wesentlichen identisch als ihren dezidierten Willen und ihr bewusstes Handeln gegenüber ihren Angestellten dargestellt, ist angesichts einer nahezu verschwindend geringen Zahl nicht erteilter Zusagen in der Vergangenheit nach aller (Lebens-) Erfahrung zur üblichen durchschnittlichen individuellen Befindlichkeit annähernd zwingend davon auszugehen, dass nach Erfüllung des objektiven Kriteriums 20-jähriger Dienstzeit lediglich in krassen Ausnahmefällen evidenter subjektiver Nichteignung und/oder annähernd zwingend frühpensionierungsindizierter gesundheitlicher Verfassung eine vertragliche "Verbeamtung" in diesem Sinn abgelehnt werden kann.