LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.10.2004
2 Sa 73/04
Normen:
BGB § 242 § 288 Abs. 1 Satz 2 § 612a ;
Vorinstanzen:
ArbG Ulm, vom 18.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 754/03

Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei Verstoß gegen das Maßregelungsverbot

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2004 - Aktenzeichen 2 Sa 73/04

DRsp Nr. 2004/19026

Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei Verstoß gegen das Maßregelungsverbot

1. § 612a BGB stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar; verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen gegen das Maßregelungsverbot, hat der übergangene Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erbringung der Leistung gemäß § 612a BGB.2. Ein Arbeitnehmer ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, sich auf eine Änderung seines Arbeitsvertrages in Gestalt einer Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit um fünf Stunden ohne Lohnausgleich, Streichung von 80 Stunden persönlichem Zeitguthaben und Streichung des Spätarbeitszuschlages einzulassen.

Normenkette:

BGB § 242 § 288 Abs. 1 Satz 2 § 612a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Bezahlung der Weihnachtsgratifikation 2003.

Der am 14.11.1947 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.12.2002 als Lagerist beschäftigt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag vom 29.11.2002 vereinbarten die Parteien ein monatliches Bruttogehalt von 1.900,00 ± und eine regelmäßige Arbeitszeit von 35 Stunden wöchentlich. Im Hinblick auf die vom Kläger begehrte Zahlung einer Weihnachtsgratifikation vereinbarten die Parteien unter IV. des Arbeitsvertrages: