Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtlichen Kosten auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.
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Die Beklagte wendet sich gegen ihre Verurteilung zur Gewährung von Witwenrente nach dem am 9.8.2005 verstorbenen Versicherten G. S..
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