Die Revision gegen das Urteil des 29. Zivilsenats des Kammergerichts vom 6. November 2019 wird auf Kosten der Klägerinnen, die auch die Kosten der Streithelferin des Beklagten zu tragen haben, zurückgewiesen.
Die Klägerinnen nehmen den Beklagten wegen fehlerhafter Rechtsberatung insbesondere auf die Zahlung von Schadensersatz in Anspruch. Sie begehren zudem die Feststellung seiner Pflicht zum Ersatz zukünftiger Schäden.
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