LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.05.2023
17 Sa 168/22
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 398; BGB § 498 Abs. 1; RTV Piloten i.d.F.v. 01.07.2016 § 26; Darlehensvertrag zur Finanzierung der Type-Rating-Kosten für das Flugzeugmuster Airbus A320 Family v. 18.06.2018 § 4 Nr. (1);
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 419/21

Anspruch aus dem ArbeitsverhältnisRückforderung eines Arbeitgeberdarlehens als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.05.2023 - Aktenzeichen 17 Sa 168/22

DRsp Nr. 2023/10490

Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis Rückforderung eines Arbeitgeberdarlehens als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis

1. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind solche Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehung gegeneinander haben. Maßgeblich ist dabei der Entstehungsbereich des Anspruchs, nicht aber die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage. Entscheidend ist die enge Verknüpfung eines Lebensvorgangs mit dem Arbeitsverhältnis. 2. Bei einem Arbeitgeberdarlehen überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis Kapital zur vorübergehenden Nutzung. Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Darlehensvertrags ab. Ein Darlehen zur Finanzierung einer Type-Rating-Ausbildung eines Flugzeugmusters ist eng mit dem Arbeitsverhältnis des Piloten verknüpft.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29. September 2021 - 11 Ca 419/21 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 398; BGB § 498 Abs. 1; RTV Piloten i.d.F.v. 01.07.2016 § 26;