LAG Köln - Urteil vom 30.08.2018
6 Sa 943/17
Normen:
BGB § 611; BGB § 315;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 8885/16

Anspruch der Arbeitnehmer eines Betriebes auf Zahlung einer Leistungszulage

LAG Köln, Urteil vom 30.08.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 943/17

DRsp Nr. 2019/414

Anspruch der Arbeitnehmer eines Betriebes auf Zahlung einer Leistungszulage

Einzelfall zur Entscheidung des Arbeitgebers, eine in der Vergangenheit aufgrund einer tariflichen Ermessensklausel gezahlte Leistungszulage in Zukunft nicht mehr zu zahlen.

Die Entscheidung des Arbeitgebers, nach Kündigung einer Betriebsvereinbarung keine Leistungszulage mehr zu zahlen, entspricht billigem Ermessen, wenn sich aus den betriebswirtschaftlichen Daten eine existenzgefährdende Situation des Betriebes ergibt.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.05.2017 - 12 Ca 8885/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2015 eine Leistungszulage in Höhe von 823,91 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2016.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

II.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen

III.

Die Kosten des Rechtsstreits hat zu 2/5 die Beklagte zutragen und zu 3/5 der Kläger

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 315;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Leistungszulage für die Jahre 2015 und 2016.

1. 2.