1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.03.2010 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, mit der paritätischen Auswahlkommission nach § 4 des Tarifvertrages Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung vom 25.06.2007 bei der Umsetzung des Standortkonzeptes entsprechend der Gesamtbetriebsvereinbarung vom 28.11.2008 die Auswahl der Mitarbeiter zu erörtern und zu beraten.
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