1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. August 2007 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, dem berufsschulpflichtigen Kläger Fahrtkosten aus Anlass der Teilnahme am Unterricht einer auswärtigen Berufsschule zu erstatten.
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