BAG - Beschluß vom 21.04.1983
6 ABR 70/82
Normen:
BGB § 242 ; BetrVG § 2 Abs. 1 § 40 Abs. 1, Abs. 2 § 74 § 76 § 78 ; GG Art. 9 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BAGE 42, 259
AiB 1984, 15
AP Nr. 20 zu § 40 BetrVG 1972
BB 1984, 469
BetrR 1984, 32
DB 1984, 248
EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 53
NJW 1984, 2309
SAE 1984, 261
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 28.08.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 4/81
LAG Frankfurt/Main, vom 16.02.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 4 TaBV 82/81

Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

BAG, Beschluß vom 21.04.1983 - Aktenzeichen 6 ABR 70/82

DRsp Nr. 2005/16932

Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

»Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat auf dessen Verlangen die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" für dessen laufende Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen.«

Normenkette:

BGB § 242 ; BetrVG § 2 Abs. 1 § 40 Abs. 1, Abs. 2 § 74 § 76 § 78 ; GG Art. 9 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller ist der aus fünf Mitgliedern bestehende Betriebsrat im Betrieb der Antragsgegnerin, die etwa 110 Arbeitnehmer beschäftigt.

Am 25. August 1980 hat der Antragsteller beschlossen, die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" als Informationsmittel für seine Tätigkeit zu beziehen. Die Antragsgegnerin weigert sich, die hierfür entstehenden Kosten zu übernehmen.

Der Antragsteller hat beantragt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, den Antragsteller von dessen Verpflichtung gegenüber der Firma Bund-Verlag GmbH auf Zahlung von Abonnementsgebühren für die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" freizustellen. Die Antragsgegnerin hat beantragt, den Antrag zurückzuweisen.