SG Darmstadt, vom 23.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 SO 225/16
Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Aufwendungen für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch den Sozialhilfeträger als NothelferKein Nachrang der Sozialhilfe durch fehlenden Versicherungsschutz eines polnischen Staatsangehörigen in der gesetzlichen KrankenversicherungAnforderungen an die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nach § 4 des FreizüG/EU als Voraussetzung für die Wohnortnahme in DeutschlandKein Aufenthaltsrecht zur ArbeitsucheBegrenzung auf die Erstattung von Aufwendungen in gebotenem Umfang unter Berücksichtigung von Fallpauschalen
LSG Hessen, Urteil vom 09.10.2019 - Aktenzeichen L 4 SO 47/18
DRsp Nr. 2019/17038
Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Aufwendungen für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch den Sozialhilfeträger als NothelferKein Nachrang der Sozialhilfe durch fehlenden Versicherungsschutz eines polnischen Staatsangehörigen in der gesetzlichen KrankenversicherungAnforderungen an die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nach § 4 des FreizüG/EU als Voraussetzung für die Wohnortnahme in DeutschlandKein Aufenthaltsrecht zur ArbeitsucheBegrenzung auf die Erstattung von Aufwendungen "in gebotenem Umfang" unter Berücksichtigung von Fallpauschalen
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