Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20.01.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 900 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Verjährung von Ansprüchen auf Aufwandspauschalen.
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