Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 28. Oktober 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt als gesetzlicher Krankenversicherer den Beklagten zum Zweck der Prüfung von Schadensersatzansprüchen auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation einer bei ihr versicherten Heimbewohnerin in Anspruch.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|