BSG - Urteil vom 12.11.1996
9 RV 25/94
Normen:
BVG § 10 Abs. 2 § 10 Abs. 7 S. 1 Buchst. a ;
Fundstellen:
SozR-3 3100 § 10 Nr. 4

Anspruch des schwerbeschädigten Kriegsopfers auf Heilbehandlung von Nichtschädigungsfolgen

BSG, Urteil vom 12.11.1996 - Aktenzeichen 9 RV 25/94

DRsp Nr. 1997/4558

Anspruch des schwerbeschädigten Kriegsopfers auf Heilbehandlung von Nichtschädigungsfolgen

1. Wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze nur bei Anrechnung des Beitragszuschusses des Rentenversicherungsträgers zur KVdR als Einkommen überschritten wird, entfällt der Anspruch des schwerbeschädigten Kriegsopfers auf Heilbehandlung von Nichtschädigungsfolgen nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 10 Abs. 2 § 10 Abs. 7 S. 1 Buchst. a ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob der Beitragszuschuß des Rentenversicherungsträgers zur Krankenversicherung der Rentner als Einkommen iS des § 10 Abs 7 Satz 1 Buchst a Bundesversorgungsgesetz (BVG) mit der Folge anzurechnen ist, daß der Kläger wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze keinen Heilbehandlungsanspruch für Nichtschädigungsleiden hat.