Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 28.09.2017 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Ausgleich eines Arbeitszeitguthabens.
Die 1965 geborene Klägerin stand in der Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.01.2017 als Sekretärin in der beklagten Steuerberater- und Wirtschaftsprüfergesellschaft in einem Arbeitsverhältnis, in dem sie zuletzt 3.250,- € brutto monatlich erzielte.
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