LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.03.2017
3 Sa 458/16
Normen:
TV-L II § 29 Nr. 2b;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 30.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 200/16

Anspruch einer bei den US-Stationierungsstreitkräften angestellten Arbeitnehmerin auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 458/16

DRsp Nr. 2017/13389

Anspruch einer bei den US-Stationierungsstreitkräften angestellten Arbeitnehmerin auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Kann eine Arbeitnehmerin die ihr ursprünglich übertragene Tätigkeit als Lagerangestellte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in vollem Umfang verrichten und wird sie deshalb probeweise als Küchenhilfe eingesetzt, so bemisst sich der Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen eines Wegeunfalls nach der Tätigkeit als Küchenhilfe. Der Arbeitgeber kann sich dem gegenüber nicht darauf berufen, dass sie auch ohne den Wegeunfall aus gesundheitlichen Gründen die Tätigkeit als Lagerangestellte nicht mehr in vollem Umfang verrichten könnte.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30.08.2016, Az.: 8 Ca 200/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-L II § 29 Nr. 2b;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Klägerin gegenüber den US-Stationierungsstreitkräften Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zustehen.

1. 2. 3.