Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 01.12.22 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Vergütungszahlung für die Zeit einer Corona-Quarantäne.
Die Beklagte betreibt Pflegeeinrichtungen. Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 15.12.2020 als Pflegefachkraft zu einem Gehalt von zuletzt 3.196,22 € brutto beschäftigt.
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