LAG Thüringen - Urteil vom 08.08.2023
1 Sa 41/23
Normen:
BGB § 616 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 01.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 470/22

Anspruch einer Pflegefachkraft auf Vergütungszahlung für die Zeit einer Corona-Quarantäne

LAG Thüringen, Urteil vom 08.08.2023 - Aktenzeichen 1 Sa 41/23

DRsp Nr. 2024/1154

Anspruch einer Pflegefachkraft auf Vergütungszahlung für die Zeit einer Corona-Quarantäne

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 01.12.22 - 1 Ca 470/22 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 616 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Vergütungszahlung für die Zeit einer Corona-Quarantäne.

Die Beklagte betreibt Pflegeeinrichtungen. Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 15.12.2020 als Pflegefachkraft zu einem Gehalt von zuletzt 3.196,22 € brutto beschäftigt.