LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.09.2017
5 Sa 40/17
Normen:
TVAL II Anhang Z;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 29.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 969/16

Anspruch einer Polizeiangestellten bei den US-amerikanischen Stationierungsstreitkräften auf Zahlung eines Ausgleichs für geleistete Nachtarbeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 40/17

DRsp Nr. 2017/17412

Anspruch einer Polizeiangestellten bei den US-amerikanischen Stationierungsstreitkräften auf Zahlung eines Ausgleichs für geleistete Nachtarbeit

Die Sonderbestimmungen im Anhand Z zum TVAL II, insbesondere die Gehaltstabelle ZP für Polizeipersonal im Wechselschichtdienst enthalten als "Gesamtpaket" eine Ausgleichsregelung für die Belastungen durch Nachtarbeit. Eine gesonderte Vergütung gem. § 6 Abs. 5 ArbZG ist daher nicht zusätzlich zu gewähren.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 29. November 2016, Az. 8 Ca 969/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVAL II Anhang Z;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit.

Die 1970 geborene Klägerin ist seit 2003 bei den US-amerikanischen Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Sie wird als Polizeiangestellte auf dem Flugplatz R. eingesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft einzelvertraglicher Vereinbarung der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II) Anwendung.