SG Ulm, vom 20.06.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 J 2881/96
Anspruch einer Türkin auf Witwenrente nach deutscher Ehescheidung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.1997 - Aktenzeichen L 11 J 2273/97
DRsp Nr. 2006/23842
Anspruch einer Türkin auf Witwenrente nach deutscher Ehescheidung
Für den Witwenstatus nach § 46SGB VI hat die Anerkennung oder Nichtanerkennung eines deutschen Scheidungsurteils in der Türkei keine Bedeutung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]