LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.09.2018
5 Sa 280/17
Normen:
AltersteilzeitG § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt vom 24.01.2012;
Vorinstanzen:
ArbG Dessau-Roßlau, vom 13.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 16/17

Anspruch eines angestellten Lehrers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages aufgrund des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.09.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 280/17

DRsp Nr. 2018/17216

Anspruch eines angestellten Lehrers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages aufgrund des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt

Ein tariflicher Anspruch eines Arbeitnehmers auf Altersteilzeit besteht nicht, wenn im Bereich seines Arbeitgebers die in § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AltersteilzeitG bestimmte Überlastquote dauerhaft überschritten ist.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13.6.2017 (Az.: 8 Ca 16/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AltersteilzeitG § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt vom 24.01.2012;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages.

Der am ... geborene Kläger ist seit 1983 im Schuldienst und bei dem beklagten Land seit dem 01.07.1991 als Lehrer beschäftigt. Zuletzt erfolgte die Beschäftigung an der Sekundarschule "Kreuzberge" in D.... Der Kläger ist Lehrer für die Fächer Physik und Mathematik. Die Beschäftigung erfolgte zuletzt im Rahmen einer Teilzeit (17 anstatt 25 Unterrichtsstunden). Der Kläger erhielt Vergütung nach der Entgeltgruppe 13 TV-L LSA (entspricht 4.114,90 Euro brutto).