Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13.6.2017 (Az.:
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages.
Der am ... geborene Kläger ist seit 1983 im Schuldienst und bei dem beklagten Land seit dem 01.07.1991 als Lehrer beschäftigt. Zuletzt erfolgte die Beschäftigung an der Sekundarschule "Kreuzberge" in D.... Der Kläger ist Lehrer für die Fächer Physik und Mathematik. Die Beschäftigung erfolgte zuletzt im Rahmen einer Teilzeit (17 anstatt 25 Unterrichtsstunden). Der Kläger erhielt Vergütung nach der Entgeltgruppe 13
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