Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 22.06.2016 (
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell.
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