LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.09.2017
1 Sa 284/17
Normen:
FuTV § 11;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 19.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2157/15

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Vorruhestandsvertrages

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2017 - Aktenzeichen 1 Sa 284/17

DRsp Nr. 2017/16989

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Vorruhestandsvertrages

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Vorruhestandsvertrages nach § 11 FuTV setzt voraus, dass dem Beschäftigten kein Arbeitsplatz nach § 5 Absatz 1 FuTV angeboten werden kann.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 19.01.2017, Az.: 1 Ca 2157/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FuTV § 11;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Abschluss eines Vorruhestandsvertrags.

Die 1957 geborene Klägerin war seit dem 01.09.2011 ursprünglich bei der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Rheinland-Pfalz am Standort B-Stadt beschäftigt.