LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.05.2017
7 Sa 410/15
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 06.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 737/15

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz für die Nutzung seines privaten Pkw zu dienstlichen Zwecken

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.05.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 410/15

DRsp Nr. 2018/1523

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz für die Nutzung seines privaten Pkw zu dienstlichen Zwecken

1. Hat ein Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers mit seinem Pkw im betrieblichen Interesse Fahrten ausgeführt, so steht ihm in analoger Anwendung von § 670 BGB ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zu. 2. Fahrtkosten sind, soweit nicht anderes vereinbart ist, incl. der Kosten für Benzin mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer anzusetzen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 6. August 2015, Az. 8 Ca 737/15, hinsichtlich der Ziffer 4 des erstinstanzlichen Urteilstenors unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und die Ziffer 4 wie folgt neu gefasst:

a)

Die Beklagten zu 2. und 3. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.734,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2015 zu zahlen.

b)

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten 1. Instanz hat der Kläger zu tragen.

Von den Gerichtskosten 2. Instanz haben der Kläger 3/5 sowie die Beklagten zu 2. und 3. 2/5 als Gesamtschuldner zu tragen.

Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten 2. Instanz der Beklagten zu 1. zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers haben die Beklagten zu 2. und 3. als Gesamtschuldner zu 2/5 zu tragen.

3.