Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 -
Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.02.2010 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem von dem Beklagten im Jahre 2010 erstrittenen Beschäftigungstitel.
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