LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.12.2011
10 Sa 543/11
Normen:
BAT § 23a; BAT § 70; BGB § 195; BGB § 199; BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 20.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2352/10

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Höhergruppierung im Wege des Bewährungsaufstiegs; Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Eingruppierung entsprechend den Merkmalen eines Tarifvertrages

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2011 - Aktenzeichen 10 Sa 543/11

DRsp Nr. 2012/2807

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Höhergruppierung im Wege des Bewährungsaufstiegs; Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Eingruppierung entsprechend den Merkmalen eines Tarifvertrages

Verweigert der Arbeitgeber einen Bewährungs- bzw. Zeitaufstieg, so muss er darlegen, inwieweit die von ihm ursprünglich vorgenommene Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an deren Mitteilung nicht festhalten lassen will.

() Vergütungsgruppe VI b ... 2. Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen * gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmalen in der Vergütungsgruppe VII eingruppiert sind, nach neunjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe VII. (Hierzu Protokollnotiz Nr. 14)" Die Klägerin hat im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen für den Bewährungsaufstieg ihrer Darlegungs- und Beweislast genügt, denn sie wird unstreitig seit Beginn der neunjährigen Bewährungszeit am 01.07.1996 nach VergGr. VII Fallgr. 1 b BAT vergütet. Die Beklagte hatte die Darlegungslast für die Fehlerhaftigkeit der Eingruppierung der Klägerin. Ihr ist sie nicht nachgekommen.