LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.08.2014
2 Sa 100/14
Normen:
GewO § 108 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 15.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1311/11

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohn, Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung nach Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 100/14

DRsp Nr. 2015/3717

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohn, Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung nach Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung

Hat der Arbeitnehmer in einer Aufhebungsvereinbarung bestätigt, dass keinerlei Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis mehr bestehen, und gelangt das Arbeitsgericht zu der Überzeugung, dass der Arbeitnehmer diese Vereinbarung auch selbst gewollt und unterzeichnet hat, so bestehen keine weiteren Ansprüche auf Zahlung von Lohn, Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.01.2014 - 4 Ca 1311/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 108 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Lohn, Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4.