Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 13.07.2016 - Az:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (
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