Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 13.09.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Beschäftigung auf seinem vormaligen, höher vergüteten Arbeitsplatz in K-Stadt, hilfsweise auf Erstattung der Reisekosten zu seinem jetzigen Arbeitsplatz in Z-Stadt sowie Vergütung der Fahrtzeiten als Arbeitszeit.
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