LAG Düsseldorf, vom 05.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 1484/13
ArbG Essen, vom 22.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2480/13
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung aufgrund einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Konventionsverletzung der Arbeitsgerichte
BAG, Urteil vom 20.10.2015 - Aktenzeichen 9 AZR 743/14
DRsp Nr. 2016/137
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung aufgrund einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Konventionsverletzung der Arbeitsgerichte
1. Die nationalen Gerichte haben die Verpflichtung, die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu berücksichtigen und in die nationale Rechtsordnung mittels einer konventionsfreundlichen Auslegung einzupassen.2. Lässt sich aus dem nationalen Recht auch nach konventionsfreundlicher Auslegung unter Anwendung der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung und Verfassungsinterpretation kein Anspruch herleiten, dürfen die Gerichte keine Anspruchsgrundlage annehmen.3. Die nationale Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechtsdogmatik stehen der richterrechtlichen Anerkennung eines Wiedereinstellungsanspruchs trotz einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Konventionsverletzung durch ein rechtskräftiges klageabweisendes Urteil im Kündigungsschutzverfahren entgegen.Orientierungssätze:
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