LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.12.2016
8 Sa 647/16
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 30.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8564/15

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach Ausspruch einer Verdachtskündigung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.12.2016 - Aktenzeichen 8 Sa 647/16

DRsp Nr. 2017/5765

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach Ausspruch einer Verdachtskündigung

Orientierungssätze: Einzelfall eines unbegründeten Wiedereinstellungsanspruchs nach Ausspruch einer Verdachtskündigung und Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor Abschluss des Strafverfahrens.

1. Hat sich Ausspruch einer Verdachtskündigung später die Unschuld des Arbeitnehmers herausgestellt und sind zumindest Umstände bekannt geworden, die den bestehenden Verdacht gegen ihn beseitigen oder entkräften, so kann ihm ein Anspruch für eine Wiedereinstellung zustehen. 2. Erfolgt ein Freispruch, weil dem Arbeitnehmer die Tat nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Gewissheit nachgewiesen werden kann, so stellt dies keinen Fall dar, in dem sich seine Unschuld herausgestellt hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2016 - 14 Ca 8564/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Wiedereinstellungsanspruch.

Der Kläger war bei der Beklagten ab 2004 am Flughafen A als Lagerarbeiter im Frachtbereich als "Warehouse Agent" zu einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von ca. € 2.000,00 beschäftigt.