LAG Köln - Urteil vom 11.12.2018
4 Sa 51/18
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 4788/17

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Bonus

LAG Köln, Urteil vom 11.12.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 51/18

DRsp Nr. 2019/2418

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Bonus

Einzelfallentscheidung zu Stichtagsregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei erfolgsabhängiger Vergütung

Eine Sonderzahlung, die (auch) Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember des Jahres abhängig gemacht werden, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.11.2017 – 15 Ca 4788/17 – wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.11.2017 – 15 Ca 4788/17 – teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger insgesamt 1.127,43 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2017.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Im Übrigen wird die Anschlussberufung des Klägerszurückgewiesen.

IV.

Die Kosten des Rechtsstreits hat jede Partei zur Hälfte zu tragen.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung eines Bonus für das Jahr 2016.

1. 2.