Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 02. Oktober 2012 - 5 Ca 2439/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten auch im Berufungsverfahren darüber, ob die Beklagte -die nunmehr eine Spielbank betreibt- verpflichtet ist, dem Kläger während seiner Arbeitszeit einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ob es ihr zu untersagen ist, den Kläger zur Erbringung seiner Arbeitsleistung in der bei ihr eingerichteten Raucherzone einzusetzen.
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