LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.07.2018
4 Sa 430/16
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 31.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2218/15

Anspruch eines Arbeitnehmers gegen die Versorgungskasse auf Anpassung der betrieblichen Altersversorgung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.07.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 430/16

DRsp Nr. 2019/944

Anspruch eines Arbeitnehmers gegen die Versorgungskasse auf Anpassung der betrieblichen Altersversorgung

Ein Anspruch auf Anpassung der betrieblichen Altersversorgung ist gegen den Arbeitgeber oder ggfls. den Betriebserwerber zu richten und nicht gegen die Versorgungseinrichtung, da diese nicht selbst gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG zur Anpassung verpflichtet ist.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 31.05.2016, Az.: 2 Ca 2218/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 16 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Anpassung seiner Betriebsrente, auf Aufnahme in ein Betriebsrentner-Stammverzeichnis sowie auf Zahlung von Schadensersatz.

Der am 01.02.1956 geborene, schwerbehinderte Kläger war seit dem 01.10.1974 bei der Beklagten zu 2. als mathematisch-technischer Assistent beschäftigt. Bei der Beklagten zu 1. handelt es sich um die Pensionskasse der Beklagten zu 2. Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses wurde der Kläger ordentliches Mitglied der Beklagten zu 1. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten zu 1), hinsichtlich deren Inhalts im Einzelnen auf Bl. 176-196 d. A. Bezug genommen wird, enthalten bezüglich des Tarifs 1, dem der Kläger unterfällt, u. a. folgende Bestimmungen:

"§ 1 Einnahmen der Kasse

1. 2. 3. 1. 2. 3.