Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 30.04.2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Übernahme von Taxikosten für Fahrten zur Schule.
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